Gutscheine können auch ausgezahlt werden

Viele Veranstalter haben in der Pandemie Gutscheine für ausgefallene Veranstaltungen ausgestellt. Remscheider und Solinger können sich diese Gutscheine ab dem 1. Januar auszahlen lassen.

Wer ein Veranstaltungsticket vor dem 8. März 2020 erworben hat, konnte die Veranstaltung wahrscheinlich in der Pandemie nicht besuchen. Viele haben als Entschädigung einen Gutschein erhalten. Wer den Gutschein aber nicht einlösen will, hat den Anspruch, sich das Geld zurückzuholen. Das gilt nicht nur für Konzerte, sondern auch für Eintrittskarten für Festivals, Theatervorstellungen, Museen und Schwimmbäder. Aber auch bei Abos für Sportstudios und Dauerkarten im Stadion kann man die Auszahlung der Gutscheine verlangen. Die Solinger Verbraucherzentrale hat zur Vereinfachung einen Musterbrief erstellt.


Hier gibt es den Musterbrief zur Auszahlung eines Corona-Gutscheins:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2021-12/musterbrief-auszahlung-corona-gutschein.pdf


Weitere Informationen zu abgesagten Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.

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