Corona-Schutz und Lockerung: Das gilt ab 20. April

Das Kontaktverbot gilt vorerst weiter, zahlreiche Geschäfte dürfen ab 20. April aber wieder öffnen.

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Das Land NRW hat seine aktualisierte Corona-Schutzverordnung herausgegeben. Änderungen ergeben sich dabei insbesondere für den Handel: Geschäfte mit nicht mehr 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen ab Montag (20. April) wieder öffnen. Ausgenommen sind vorerst aber weiterhin Friseursalons, Nagel-, Tattoo- oder Massagestudios.

Auch unabhängig von der Größe dürfen Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler deutschlandweit wieder öffnen. In NRW hat man außerdem Möbel-/Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte hinzu genommen. Außerdem hat die Landesregierung nochmal klargestellt: Auch Geschäfte in Einkaufszentren dürfen öffnen - sofern sie nicht zu groß (über 800 qm) oder unter die weiterhin ausgenommenen Branchen fallen.

Alle Händler müssen aber sicherstellen, dass die Hygienevorkehrungen getroffen und die notwendigen Schutzabstände eingehalten werden. Ein (1) Kunde pro 10qm-Verkaufsfläche sowie ein Mindestensabstand von 1,5 Metern gelten dabei als Maßstab.

Keine Änderungen gibt es für Gastronomen, Kinos, Theater, Museeen, Sportvereine, Fitnesss-Studios, Tierparks und andere Bereiche, die zuletzt schon geschlossen bleiben mussten. Dies gilt nun weiterhin vorerst bis zum 3. Mai 2020.

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